BUND Kreisgruppe Vogelsberg

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Natur- und Artenschutz, Klimaschutz, ökologische Landwirtschaft und Verbraucherschutz: All das liegt der BUND Kreisgruppe XYZ am Herzen. Doch nur mit Ihrer Hilfe können wir Natur und Umwelt nachhaltig schützen sowie finanziell und politisch unabhängig handeln.

BUND fordert Verkehrswende jetzt! SPENDENAUFRUF

Klage gegen die A49

Bitte Nachsicht, wir arbeiten grad dran unserer homepage zu renovieren.

Der A-49- Text sucht noch einen würdigen Platz.

Der Spendenaufruf "Prozesskosten" ist natürlich nicht mehr aktuell. Aber: Zuwendungen sind immer noch herzlich willkommen, denn der Prozess in Leipzig hat unsere Vogelsberger Kasse ziemlich geleert. Wenn Sie oder Ihr möchtet, dass eine Spende dem BUND im Vogelsberg zuwächst, bitte angeben: Verwendungszweck = BUND-Kreisverband Vogelsberg.

Und so gehts: www.bund-hessen.de/spenden/    oder:

Spendenkonto des BUND Hessen 

Frankfurter Sparkasse
IBAN DE46 5005 0201 0000 3698 53
BIC HELADEF1822

Nun folgt der  historische Text zum A 49-Prozeß 2020

Wer Straßen sät, wird Verkehr ernten – unter diesem Motto ist der Bund für Umwelt und Naturschutz im Vogelsberg seit 1995 im Widerstand gegen den Bau dieser Bundesautobahn A49 aktiv.

Vor kurzem wurde klar, dass bei der Planfeststellung gegen die Wasserrahmenrichtlinie verstoßen wurde. Der BUND hat daher beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen die Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses für die A 49 (VKE 40) beantragt. Das Land hat das abgelehnt. Dagegen klagen wir. Nun ist die Klage frist- und formgerecht eingereicht, die Eingangsbestätigung des BVerwG (Bundesverwaltungsgericht in Leipzig)  ist da. Rechtsanwalt Nebelsieck arbeitet derzeit an der Klage-Begründung, die muss innerhalb von 10 Wochen fertig sein. Nun brauchen wir Geld.

 Unsere herzliche Bitte: wenn Sie es möglich machen können, dann unterstützen Sie die Klage mit einer projektbezogenen Spende.

 

Abgewickelt wird die Spende und die Finanzierung der Klage über die Kasse des BUND-Landesverband Hessen (***).

Auf folgender Internetseite erfährt man mehr über die Online-Spende: http://www.bund-hessen.de/spenden/ Sie ist hier möglich: https://archiv.bund.net/formular/index.php?f=spenden&st=lvhessen

Ansonsten sind hier die Daten:

BUND Hessen-Spendenkonto:
IBAN: DE46 5005 0201 0000 3698 53
BIC: HELADEF1822

Ganz wichtig: Verwendungszweck = Klage A 49 

(nur dann kommt das Geld sicher in die Prozess-Kasse)

Spendenquittung: Der BUND-Landesverband stellt für alle Spenden über 200.-€  „automatisch“ eine Spendenquittung aus. Spenden unterhalb von 200.- € werden vom Finanzamt ohne Quittung anerkannt, der Überweisungsbeleg genügt. Ca. 3 Wochen nach der Überweisung sollte die Spenden-Quittung des BUND-Landesverband eintreffen. Falls die ausbleibt: bitte melden bei w.dennhoefer(at)web.de. Wichtig: Auf dem Überweisungsformular die Adresse angeben, wenn eine Spendenquittung gewünscht wird (falls das nicht möglich ist: bitte E-Mail an w.dennhoefer(at)web.de, ich gebe die Daten an die Spendenkasse weiter).

Damit wir hinsichtlich der Klage-Finanzierung Sicherheit haben,  wäre es gut wenn wir jetzt schon einen Teil der möglichen Unterstützung als Spende erhalten würden. Wir freuen uns aber auch über Finanzierungszusagen** zu einem späteren Zeitpunkt – die Erfahrung aus anderen Verfahren hat gezeigt, dass sich Klageverfahren manchmal über Jahre hinziehen. (Formulierungsvorschlag siehe unten **)

 

Warum wir klagen:

Der BUND Landesverband Hessen kann als „Anwalt der Natur und Umwelt“ gegenüber umweltrelevanten Entschei­dungen eine gerichtliche Kontrolle erwirken. Ob wir klagen überlegen wir vorher sehr gründlich. Erstens: weil Klagen viel Geld und viel Arbeitszeit kosten (der BUND im Vogelsberg hat ca. 5.400.- € angespart, 3.500.- davon gehen nächste Woche in die Prozess-Kasse). Zweitens, und wichtiger: wir sind kein „Klage-Verein“.  Der BUND nutzt seine Klage­möglichkeit nur in ausgewählten Fällen, also um konkrete Gefahren für Mensch und Natur abzuwehren und um politische Veränderungen zu erreichen. Genau so ein Effekt ist mit der Klage „A49“  verbunden. Der Bau einer Autobahn quer durch ein Wasserschutzgebiet ist widersinnig.  Wenn man sich die regenarmen Sommer der letzten Jahre, die Absenkung des Grundwassers im Vogelsberg und umgebenden Gebieten und den traurigen Zustand unserer Waldbäume vor Augen führt, erscheint die Abholzung eines intakten Waldgebietes bizarr.

Der Bau der A49 ist der klassische „Planungs-Dinosaurier“. Wir würden es vorziehen, wenn die Politik die Entscheidung über das richtige, das heißt nachhaltig bessere, Verkehrsmanagement nicht an die Gerichte delegieren würde, sondern nach heutigem Wissensstand entscheiden würde. Die A49-Planung bedroht Wohn- und Erholungs- und Naturschutzgebiete. Bedroht ist ein wunderbares, naturnah bewirtschaftetes Waldgebiet – der Dannenröder Forst. Auch wenn Naturschutzverbände in einem Gerichtsverfahren vornehmlich Umwelt-und Naturschutzaspekte “einklagen” können, geht es uns darum, mit unserer Verbandsklage Natur und Menschen vor den massiven Auswirkungen der geplanten Autobahn zu schützen. Es ist unbestritten, dass Bewohner in bestimmten Ortsdurchfahrten erheblich unter dem bestehenden Verkehr leiden. Die A 49 ist allerdings nicht geeignet, diese Problematik zu lösen. Es gilt nach wie vor der kluge Spruch: Wer Straßen baut, wird Straßenverkehr ernten.

 Brauchen Sie mehr Informationen?

Einiges finden Sie in dieser pdf , in der auf das Wasserschutzgebiet vom BUND eingegangen wird, oder unter  https://schutzgemeinschaft-gleental.de/. Das Anklicken  lohnt sich, alleine für den Drohnenflug über den bedrohten Dannenröder Forst. Oder -noch besser – ein Herbstspaziergang im Dannenröder-Forst. Wer zu den Baumhäusern will: vom Sportplatz Dannenrod ist der Weg gut markiert.

Und noch ein link: https://www.oberhessen-live.de/2019/11/09/homberger-gruene-unterstuetzen-resolution-zum-baustopp-der-a-49/  hier finden Sie eine Umfrage: „Wie stehen Sie zum Bau der A 49?“ (abgerufen am 14.11.19, 10:00 Uhr)

 

·       Der Bau der A49 soll gestoppt werden. (55%, 3.175 Stimmen)    

·       Die A49 soll fertiggebaut werden. (45%, 2.590 Stimmen)                         Stimmen Gesamt: 5.765

 

 

 

** Formulierungsvorschlag für eine Verpflichtungserklärung


Ich bin ich bereit / sind wir bereit,

·        einen monatlichen Beitrag für zwei Jahre in Höhe von ……….Euro,

·        einen monatlichen Beitrag für die Zeit von einem Jahr in Höhe von ………Euro beizusteuern. (Bitte ergänzen bzw. Unzutreffendes streichen)

Diese Erklärung ist für Sie nicht bindend im juristischen Sinn. Wir vom BUND werden Sie dann um die Einlösung der Verpflichtungserklärung bitten, wenn ab 2020 weitere Verfahrens- und Anwaltskosten entstehen. Wir werden Sie dann um Überweisung auf das BUND-Spendenkonto bitten. Die Verpflichtungserklärung ist vom Prinzip des Vertrauens bestimmt. Deshalb kann sie auch in anderer Form als durch dieses Formular erfolgen.

 

 

 

Spendenkonto des BUND Hessen

IBAN: DE46 5005 0201 0000 3698 53    BIC: HELADEF1822

Frankfurter Sparkasse

Der BUND Vogelsbergkreis hat kein eigenes Spendenkonto, Sie können aber gern den Verwendungszweck "BUND KV Vogelsberg" nennen.